REGELN DES WETTBEWERBS "Valentinstag mit Bethru"

§ 1 Allgemeines 
  1. Dieses Dokument, im Folgenden als "Bestimmungen" bezeichnet, definiert die Bedingungen, Regeln und Dauer des Wettbewerbs "Valentinstag mit Bethru" (im Folgenden: "Wettbewerb") auf der https://www.facebook.com/BethruPlanet Facebook-Website. Diese Bestimmungen sind für den Veranstalter und die Wettbewerbsteilnehmer verbindlich, regeln die Teilnahmebedingungen am Wettbewerb, die Rechte und Pflichten des Veranstalters sowie die Rechte und Pflichten der Wettbewerbsteilnehmer. 
  2. Veranstalter des Wettbewerbs: Bethru Sp. z o.o. Sportowa 20, 97-410 Kleszczów KRS: 0000908889 NIP: PL7692239599 REGON: 389390028
  3. Der Veranstalter bestätigt, dass er ein unabhängiger Verwalter personenbezogener Daten im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2002, Nr. 101, Punkt 926, d.h. in der geänderten Fassung) für den Zweck und den Umfang ist, der sich aus den Bestimmungen dieser Bestimmungen ergibt. Insbesondere verarbeitet der Veranstalter Daten, um die Gewinner des Wettbewerbs zu organisieren, durchzuführen und auszuwählen, Preise an ausgewählte Gewinner des Wettbewerbs zu übertragen und Beschwerden gemäß den in den Bestimmungen festgelegten Bedingungen zu prüfen. 
  4. Das Gewinnspiel dauert vom 14.-21.02.2023, Anmeldungen können bis 23:59 Uhr am 21.02. veröffentlicht werden (nachfolgend auch: "Gewinnspielzeitraum"). 
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen des Reglements zu ändern, sofern diese Änderungen nicht zu einer Einschränkung oder nachteiligen Änderung der von den Teilnehmern im Rahmen des Wettbewerbs erworbenen Rechte führen, worüber er die Teilnehmer unverzüglich informiert, indem er die neue Version des Reglements auf der Website des https://bethru.com/ veröffentlicht. Alle Änderungen der Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Ankündigung. 
  6. Der Veranstalter erklärt, dass es sich bei dem Wettbewerb nicht um ein Glücksspiel, keine Verlosung, keine gegenseitige Wette, keine Werbelotterie handelt, deren Ausgang vom Fall oder einer anderen im Glücksspielgesetz vom 19. November 2009 (Gesetzblatt von 2009 Nr. 201, Punkt 1540, in der jeweils gültigen Fassung) vorgesehenen Form abhängt. 
  7. Die Korrektheit der Durchführung des Wettbewerbs wird vom Wettbewerbskomitee überwacht, das sich aus vom Veranstalter angegebenen Personen zusammensetzt. 
  8. Bei Zweifeln über den Ablauf des Wettbewerbs ist das Entscheidungsgremium das Wettbewerbskomitee, das in diesen Angelegenheiten die Zauberbefugnis hat. 
  9. Der Veranstalter informiert, dass das Gewinnspiel weder vom Eigentümer von Facebook durchgeführt, gesponsert oder unterstützt wird, noch mit Facebook in Verbindung steht, eine für Facebook Inc. eingetragene Marke ist und seine Verwendung für die Zwecke dieses Wettbewerbs zwischen dem Veranstalter und dem Eigentümer des Portals vereinbart ist. Facebook ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sollten ausschließlich an den Veranstalter des Wettbewerbs gerichtet werden.
 
§ 2 Wettbewerbsbedingungen 

  1. Ein Wettbewerbsteilnehmer, im Folgenden "Teilnehmer" genannt, kann eine volljährige natürliche Person mit voller Rechtsfähigkeit mit Wohnsitz in der Republik Polen sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllt:
    1. ein persönliches Profil bei Facebook hat, im Folgenden "Profil" genannt;
    2. in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen von Facebook übermittelt und gepflegt werden, einschließlich personenbezogener Daten, die dem tatsächlichen Stand der Dinge entsprechen.
  2.  Das Gewinnspiel steht Mitarbeitern oder Mitarbeitern des Veranstalters und anderen Personen oder Einrichtungen, die an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind, nicht offen. Das Verbot gilt auch für Familienangehörige der oben genannten Personen. 
  3. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer innerhalb der in § 1 Punkt 4 genannten Frist ihren Antrag einreichen und die übrigen in diesem Reglement festgelegten Bedingungen erfüllen. 
  4. Der Wettbewerb besteht darin, im Kommentar unter dem Wettbewerb die Antworten auf die Frage zu schreiben - was gefällt Ihnen am meisten an sich?
  5. Die Antwort auf die Wettbewerbsfrage muss in Form eines Kommentars unter dem Eintrag auf der Facebook-Fanpage erfolgen, die unter Verwendung des Teilnehmerprofils unter https://www.facebook.com/BethruPlanet abrufbar ist. Der Beitrag muss während des Wettbewerbszeitraums eingereicht werden. 
  6. Die Antwort auf die Wettbewerbsfrage wird unter dem Gesichtspunkt der folgenden Kriterien bewertet: Kreativität, Unkonventionalität des behandelten Themas, Unkonventionalität, Innovation, Originalität, ästhetische Werte. 
  7. Die Antwort auf die Wettbewerbsfrage darf keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen, gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. 
  8. Vor der Einreichung des Antrags sollte der Teilnehmer die Bestimmungen lesen. Die Einreichung einer Bewerbung bedeutet die Bereitschaft, am Wettbewerb zu den in den Bestimmungen festgelegten Bedingungen teilzunehmen. 
  9. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und kostenlos. 
  10. Es können maximal 1 Antwort auf die Wettbewerbsfragen eingereicht werden. 
  11. In Streitfällen oder nicht unter das Reglement fallenden Angelegenheiten wird die endgültige Entscheidung vom Wettbewerbskomitee getroffen. 
  12. Der Wettbewerb wird auf der https://www.facebook.com/BethruPlanet veröffentlicht und gepflegt 
§ 3 Verfahren zur Auswahl der Gewinner 
  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die kumulative Erfüllung der in § 2 des Reglements beschriebenen Bedingungen. 
  2. Die Antworten auf die Gewinnspielfrage, die die in § 2, Punkt 4 beschriebenen Bedingungen erfüllen und vom 14. bis 21. Februar 2023, 23:59 Uhr, unter dem Gewinnspielbeitrag auf dem Facebook-Profil von Bethru veröffentlicht wurden, werden ausgewertet. 
  3. Die Gewinner des Wettbewerbs sind fünf Personen, die die Bewerbungen gemäß den Bestimmungen des Wettbewerbsreglements veröffentlichen und vom Wettbewerbskomitee gemäß den Teilnahmebedingungen ausgewählt werden. 
  4. Nach dem Ende des Wettbewerbs – innerhalb von 3 Werktagen nach Einsendeschluss – wird das Wettbewerbskomitee die Gewinner bekannt geben, indem es sie in privaten Nachrichten kontaktiert. 
  5. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse verleiht das Wettbewerbskomitee den Gewinnern insgesamt fünf Preise. 
§ 4 Preise 
  1. Preise: fünf Sets Bethru Glass - jedes Set enthält ein Tuch, eine Flasche und eine Reinigungstablette.
  2. Der Gewinner wird über den Gewinn durch eine private Nachricht informiert, die an das Profil des Nutzers gerichtet ist, über das die Wettbewerbsteilnahme unter dem Wettbewerbsbeitrag erfolgt ist. 
  3. Der Preis kann nicht gegen einen Geldäquivalent oder einen anderen materiellen Preis eingetauscht werden. 
  4. Der Gewinner kann seine Weigerung, den Preis anzunehmen, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über seinen Gewinn erklären. 
  5. Der Gründer der Awards ist Bethru Sp. z o.o. Sportowa 20, 97-410 Kleszczów KRS: 0000908889 NIP: PL7692239599 REGON: 389390028

§ 5 Schutz personenbezogener Daten 
  1. Die Daten dieser Wettbewerbsteilnehmer werden zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs, der Auswahl der Gewinner und der Vergabe, Ausgabe, Abholung und Abrechnung des Preises verarbeitet. 
  2. Personenbezogene Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden gemäß den Bedingungen des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt von 2014, Position 1182, in der jeweils gültigen Fassung) verwendet. Der Administrator der personenbezogenen Daten ist der Veranstalter. 
  3. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber die Nichtbefreiung verhindert die Teilnahme am Gewinnspiel. Die Person, die personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, hat das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und Löschung dieser Daten. 
  4. Der Administrator der personenbezogenen Daten der Wettbewerbsteilnehmer ist Bethru Sp. z o.o., Sportowa 20, 97-410 Kleszczów
  5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst folgenden Datenumfang: Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Erwachsenen, der am Wettbewerb teilnimmt; Adresse des Wohnsitzes, an den der Wettbewerbspreis überwiesen wird. 
  6. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend "DSGVO"), d.h. Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Veranstalters durch den Veranstalter,  im Zusammenhang mit der Bereitstellung notwendiger Abrechnungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs und der Anerkennung von Aufklärung. Grundlage für die Datenverarbeitung ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, d.h. das berechtigte Interesse des Veranstalters, das darin besteht, dem Teilnehmer die Teilnahme am Gewinnspiel zu ermöglichen, das Gewinnspiel abzuwickeln und über dessen Abwicklung und Vermarktung durch den Veranstalter zu informieren. 
  7. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs, dessen Abwicklung und Vergabe des Preises, die Zeit, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich ist, und die Zeit, die erforderlich ist, um die Richtigkeit des Wettbewerbs nachzuweisen, d.h. die Länge der Verjährungsfrist für Ansprüche, sowie für die Zeit, die sich aus Steuervorschriften ergibt, verarbeitet. Personenbezogene Daten werden auch für die Dauer von Marketingaktivitäten durch den Veranstalter verarbeitet oder bis die Teilnehmer der weiteren Datenverarbeitung zu Marketingzwecken widersprechen. Die Daten werden nicht vollautomatisch verarbeitet, einschließlich Profiling. 
  8. Die Empfänger der personenbezogenen Daten des Teilnehmers können sein: Unternehmen, die die Durchführung des Wettbewerbs unterstützen, einschließlich Marketingagenturen, Buchhaltungsbüros, Kurierunternehmen. 
  9. Der Veranstalter plant, personenbezogene Daten in Drittländer (in die Vereinigten Staaten) zu übermitteln, basierend auf dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 12.07.2016 zur Einführung des Privacy Shield. Die Daten werden nur an Unternehmen übermittelt, die gemäß dieser Entscheidung zertifiziert sind. 
  10. Der Teilnehmer hat zwei Arten von Widerspruchsrechten gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn der Veranstalter seine personenbezogenen Daten verarbeitet:
    1. auf der Grundlage berechtigter Interessen kann der Teilnehmer aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, Widerspruch erheben;
    2. für Direktmarketingzwecke kann der Teilnehmer in jedem Fall widersprechen.
 § 7 Schlussbestimmungen 

  1. Das Reglement ist das einzige vom Veranstalter herausgegebene Dokument, das die Regeln des Wettbewerbs unter dem Namen "Valentinstag mit Bethru" definiert. Soweit nicht von den Verordnungen abgedeckt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  2. Sowohl die Teilnehmer als auch der Veranstalter bemühen sich, alle Streitigkeiten, die sich aus den Bestimmungen ergeben, durch Verhandlungen gütlich beizulegen. 
  3. Wettbewerbsteilnehmer können den Veranstalter elektronisch unter adres kontaktieren: office@bethru.com